Um erfolgreich mit den Adressaten der Streetwork in Kontakt treten zu können, sind folgende Arbeitsprinzipien unerlässlich. Die Arbeitsprinzipien wurden gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft/Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork entwickelt.

Akzeptierende Haltung:
Der Klientel gegenüber bedarf es einer offenen, akzeptierenden Haltung, die deren eigene Lebensweise, Vorstellungen und Strategien respektiert. Erst auf dieser Basis ist eine Kooperation zur Erreichung der gesteckten Ziele möglich.

Alltags- und Lebensweltorientierung:
Dies beinhaltet zielgerichtete aufsuchende Arbeit, Anwesenheit im alltäglichen Umfeld der Adressaten und Methoden und Angebote, die sich an den Möglichkeiten, Gewohnheiten, Ausdrucksformen, der Lebensrealität, der Alltagskultur und den kulturellen oder ethnischen Identitäten der Adressaten orientieren.

Anonymität und Verschwiegenheit:
Auf Wunsch können Klienten anonym beraten werden. Personenbezogene Daten müssen nicht erhoben werden. Alle Gespräche, Vereinbarungen, usw. mit den Klienten werden vertraulich behandelt. Informationen zu einzelnen Personen werden nur mit Zustimmung des Betroffenen weitergegeben. Für junge Menschen gelten darüber hinaus die §§ 61 ff SGB VIII.

Fachpolitische Abgrenzung:
Streetwork grenzt sich klar gegen sicherheits- und ordnungspolitische Instrumentalisierung ab.

Flexibilität:
Die Anpassung an die “Lebensrhythmen“ der verschiedenen Zielgruppen erfordert in hohem Maße Flexibilität hinsichtlich der Veränderung der Thematiken, Problemlagen, Methoden, Angebote und Arbeitszeiten.

Freiwilligkeit:
Die Adressaten entscheiden selbst, ob und wie lange sie das Kontaktangebot zu den Streetworkern annehmen und inwieweit sie Hilfe in Anspruch nehmen möchten.

Ganzheitlicher Ansatz:
Die Adressaten und ihre Situation werden im Zusammenhang mit allen ihren Bedürfnissen, sozialen Bezügen, Verhaltensäußerungen, Interessen, Wünschen und Einstellungsmustern gesehen.

Geschlechtsspezifischer Ansatz:
Um geschlechtsspezifische Arbeit zu gewährleisten, wurden ganz bewusst eine Frau und ein Mann mit der Aufgabe der Straßensozialarbeit betraut.

Kontinuität:
Streetwork beinhaltet eine gewisse Anlaufzeit, langfristige Prozesse, die meist nur über ein entsprechendes Vertrauensverhältnis vorankommen und eine Aufrechterhaltung des Kontaktangebotes über längere Zeiträume. Dies verlangt von den beiden Streetworkern Kontinuität im Sinne einer regelmäßigen “Szenepräsenz“ und personelle Kontinuität durch feste Planstellen.

Niedrigschwelligkeit:
Das Kontakt- und Hilfsangebot ist niedrigschwellig. Ohne Vorbedingungen oder Vorleistungen können die Klienten das Hilfsangebot in Anspruch nehmen.

Parteilichkeit:
Die Streetworker sind parteilich im Sinne einer Interessenvertretung ihrer Klienten. Sie vertreten ausdrücklich deren soziale Interessen und übernehmen diesbezüglich eine “Anwaltsfunktion“.

Ressourcenorientierung:
Die Streetwork fördert die Stärken, Kompetenzen und Fähigkeiten ihrer Klienten.

Transparenz:
Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang mit den Klienten sind Arbeitsvoraussetzungen. Maßnahmen und Verfahrensweisen werden offen gelegt und Einflussmöglichkeiten realistisch dargestellt.

Verbindlichkeit:
In Bezug auf Absprachen und Vereinbarungen ist ein hohes Maß an Verbindlichkeit notwendig, um als verlässlicher Partner dem Adressaten die notwendige Sicherheit zu geben.

Zielgruppenorientierung:
Streetwork ist zielgruppenorientiert und richtet sich in seinen Inhalten und Methoden nach der speziellen Lebenslage der Adressaten und deren individuellen Bedürfnissen.